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Kolonisationsvetrag

 by Marian Sakry

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Folgende Abkommen gelte als die ersten Kolonisationsverträge und stehen am Anfang einer neuen Epoche in Mitteleuropa.

Beim Erzbischof von Hamburg-Bremen tauchten 1106 Bauern aus Holland auf, die ihm versprachen, Sümpfe trocken legen und sie in Weiden, Wiesen und Ackerland umwandeln zu können. Der Erzbischof, der über viel sumpfiges Land an der Elbe verfügte und natürlich an der Steigerung seines Einkommens interessiert war, glaube ihnen zwar nicht – wies ihnen aber entsprechende für ihn unbrauchbare Gebiete zu und erlaubte ihnen, sie nach ihren Sitten und Gebräuchen aufzuteilen und zu bewirtschaften. Neben der Zusage, dass sie die Abgaben (den Zehnten) nach ihren holländischen Gepflogenheiten zu entrichten hatten, bekamen sie auch das Recht, in kleineren Streitigkeiten selbst zu entscheiden – in größeren wollte er sie zwar anhören – aber behielt sich das Urteil selber vor.

Wiprecht von Groitzsch -(der spätere Markgraf von Lausitz und Meißen) - verlieh zu gleicher Zeit dem von ihm gegründeten Benediktinerkloster in Pegau umfangreiche Waldungen zur Ansiedlung - wie dies uns ein Klosterchronist mitteilt. Aus den Besitztümern seiner Mutter in Franken holte der Feudalherr zahlreiche Bauern und erlaubte ihnen, die Rodungsgebiete von nun an erblich zu besitzen – und – was den Chronisten besonders belustigte – das Dorf oder die gerodeten Fluren nach dem Namen des Gründers zu benennen.

Bereits zu Beginn des 13. Jahrhunderts hieß das Recht der Siedler „deutsches Recht“ – während es in deutsche Gebieten als „flämisches“ oder „fränkisches Recht“ bezeichnet wurde.

Die persönliche Freiheit des Siedlers und die genaue Beschreibung seiner Rechte am Land und die damit verbundenen Pflichten waren der wesentlicher Bestandteil des Rechts.

Der Herrscher, die Kirche und der Adel gründeten zur Einkommenssteigerung in ihren Besitztümern neue Dörfer – und später auch Städte. Möglich wurde das zum einem durch die Bevölkerungssteigerung im allgemeinen und zum anderen durch folgende soziale Prozesse:

  • In Norddeutschland vollzog sich die Umwandlung der Wirtschaftsweise zum Großbesitz, wodurch eine große Anzahl der Bauern (oder deren Nachkommen) keine Land mehr zur Verfügung hatte.
  • In Süddeutschland behielten die Bauern ihr Recht auf das Land – sofern sie ihren Verpflichtungen nachkamen – doch infolge der erblichen Teilung kam es zu fortwährenden Verkleinerung der Bauernhöfe – bis sie für die Ernährung der Familien nicht mehr ausreichten.

Geschichte / History

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